Lernmittelbefreiung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

sollten Sie von der Zahlung von Lernmitteln befreit sein (Empfänger*innen von Unterstützungsleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, ALG2 und Hartz 4), legen Sie uns bitte die entsprechende Originalbescheinigung, gegebenenfalls auch den Berlinpass des Kindes vor, damit die Befreiung entsprechend berücksichtigt werden kann!